Bundespolitik

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wasserkraft werden auf EU-, Bundes- und Länderebene festgelegt. Dabei steigt der Detaillierungsgrad der Vorgaben je niedriger die Ebene ist.

Auf der Bundesebene sind vier Gesetze für die Wasserkraft relevant:

  • das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Das EEG gilt unmittelbar in den Bundesländern. Die anderen drei Gesetze werden durch Ländergesetze näher ausgeführt, was zum Teil zu unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern führt. Bei Genehmigungsverfahren ist deshalb eine kompetente Beratung sinnvoll, die die Besonderheiten des jeweiligen Bundeslandes berücksichtigt.