Zusammenfassung

Zusammenfassung

CDU/CSU:

  •  Bestandsanlagen erhalten
  • ganzheitliche Betrachtung aller Einflussfaktoren auf Gewässerökologie ist Voraussetzung für Gewässerschutz

SPD:

  • Forschung und Modernisierungen sollten sich auf die große Wasserkraft konzentrieren

Die Grünen:

  •     Kleine  Wasserkraft spielt eine wichtige Rolle in Bezug auf die Netzstabilität
  •     Potenzial der kl. Wasserkraft ist erschöpft, aber Bestand soll erhalten bleiben

Die Linke:

  •     EEG-Förderklasse <0,5MW soll abgeschafft werden
  •     Innovative Wasserkrafttechnologien öffentlich fördern

FDP:

  • Alle Subventionen, inkl. dem EEG, sollen abgeschafft werden

Die Rolle der Kleinen Wasserkraft

Die Rolle der Kleinen Wasserkraft

Die dezentral verteilten kleinen Wasserkraftanlagen können wichtige Beiträge zur Netzstabilisierung leisten. Welche Rolle spielt aus Ihrer Sicht die Kleine Wasserkraft in einem zukünftig vollständig erneuerbaren Energiesystem?

 

CDU/CSU:

Kleine Wasserkraftwerke können die fluktuierenden erneuerbaren Energien ergänzen und so zur Netzstabilisierung beitragen. Ihre besondere Bedeutung besteht darin, dass sie dies auf CO2-freier Basis zu tun vermögen. Trotz ihres überschaubaren Umfangs können sie nach Auffassung von CDU und CSU weiter einen wichtigen Beitrag im Zieldreieck von Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit leisten.

 

SPD:

Im Gegensatz zur großen Wasserkraft sehen wir die Potenziale der kleinen Wasserkraftanlagen dem Grunde nach als erschöpft an. Ausnahmen wollen wir nicht grundsätzlich ausschließen, halten aber eine Prüfung für unbedingt geboten. Den potenziellen Beitrag zur Netzstabilität durch die Einspeisung von Strom aus kleinen Wasserkraftanlagen sehen wir in der Abwägung zu Belangen des Naturschutzes.

 

Die Grünen:

Unser Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien an den Vorgaben des Pariser Klimaabkommens auszurichten. Das entspräche in etwa einer Verdopplung des Ausbauvolumens von Wind- und Solarenergie. Steuerbaren erneuerbaren Energien wie etwa der Wasserkraft kommt dabei insbesondere eine hohe Bedeutung zur Absicherung der volatilen Wind- und Solarstromerzeugung zu.

 

Die Linke:

DIE LINKE setzt auf eine beschleunigte Energiewende. Darum müssen die Deckel bei den Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fallen bzw. deutlich angehoben werden. Das Potential der Wasserkraft in Deutschland sehen wir allerdings als weitgehend ausgeschöpft an. Darum ist auf den Ausbau und die energetische Nutzung der letzten frei fließenden Flüsse und Bäche zu verzichten. Im Unterlauf der Flüsse würden neue Wasserkraftanlagen den Fischzug genauso erschweren wie den Geschiebetransport. Neue große Laufwasserkraftanlagen über 20 MW sind aus unserer Sicht darum nicht mehr zu genehmigen. Im Oberlauf der Gewässer stehen die Eingriffe in empfindliche Ökosysteme in keinem Verhältnis zum zusätzlichen Ertrag an Ökostrom. Darum sollte im EEG die Förderklasse für kleine Neuanlagen bis 0,5 MW abgeschafft werden. Bestehende Wasserkraftwerke können jedoch einen wertvollen Beitrag zur Netzstabilisierung leisten.

 

FDP:

Dezentrale Wasserkraftanlagen sind für uns Freie Demokraten ein wichtiges Element der Stromversorgung, gerade wenn kein Strom aus Wind und Sonne zur Verfügung steht. Wir wollen einen diversifizierten Stromerzeugungsmix und einen Strommarkt, in dem jeder Anbieter seine Leistung jederzeit garantieren soll und sich dazu an einem offenen, digital unterstützten Leistungsmarkt absichern kann, zum Beispiel durch Vereinbarungen beziehungsweise handelbare Garantien mit Speicherkapazitäten, lastabwerfenden Industriebetrieben oder wind-/ sonnenunabhängigen Stromerzeugern. Dabei können Wasserkraftwerke eine wichtige Rolle spielen und so ihre kontinuierliche Stromproduktion gewinnbringender vermarkten. Allerdings spielt dabei natürlich die Größenordnung des Stromangebotes je Anlage beziehungsweise je Region eine Rolle. Kleine Wasserkraftanlagen (etwa zwischen 150 - 500 kW) mögen lokal von Bedeutung sein, eine signifikante Lösung der Probleme durch die starken Schwankungen der Wind- und Solarstromproduktion bieten sie bundesweit leider nicht.

Bestandsanlagen

Bestandsanlagen

Möchte Ihre Partei den bestehenden Park an kleinen Wasserkraftanlagen für das Energiesystem erhalten; wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen möchten Sie dieses Ziel erreichen?

 

CDU/CSU:

Ja, soweit es wirtschaftlich und energiewirtschaftlich sinnvoll ist. Die wesentlichen Potenziale der Wasserkraft liegen in Deutschland aufgrund topoligischer Gegebenheiten und einer weitgehenden Erschließung von Wasserläufen im Ersatz, in der Modernisierung und Reaktivierung vorhandener Anlagen. Hinzu kommt aber auch die Möglichkeit von Neubauten an bestehenden Querbauwerken und zum Teil im Zuge von Flusssanierungen. Dabei sollten zwar Umweltanliegen ausgewogen berücksichtigt werden, jedoch darf dies nicht dazu führen, dass der Ausbau der Wasserkraft durch zu viele Umweltauflagen verhindert wird. Wer die Energiewende will, braucht moderne und nicht rückgebaute Wasserkraftwerke. CDU und CSU werden immer wieder prüfen, ob und inwieweit die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Wasserkraft praxistauglich sind.

SPD:

Siehe Antwort zu Frage 1

Die Grünen:

Das Potenzial der Kleinwasserkraft ist aufgrund ökologischer Belange und wasserhaushaltsrechtlicher Restriktionen weitestgehend ausgeschöpft. Es geht daher vor allem darum, den Bestand zu erhalten. Die EEG-Förderung wollen wir beibehalten und die Marktposition der Wasserkraft durch den schrittweisen Ausstieg aus der Kohle verbessern.

Die Linke:

Bestehende Anlagen erhalten die garantierte Einspeisevergütung. Über ihre Wirtschaftlichkeit hat der Betreiber mit seiner Investition vor dem Hintergrund der seinerzeitigen Vergütungshöhe entschieden.

FDP:

Nach unseren Vorstellungen soll der künftige Strommarkt nach marktwirtschaftlichen Regeln und ohne Subventio-nierungen funktionieren, das EEG ist das Gegenteil davon. Stromerzeuger und -Lieferanten sollen mehr Verant-wortung für die Garantie ihrer Leistung und die bedarfsgerechte Netzintegration übernehmen. Deshalb wollen wir Freie Demokraten einen intelligenten Neustart der Energiewende: marktwirtschaftlich, effizient, technologieneutral, digital und smart.

Dabei sollten die bestehenden kleinen Wasserkraftanlagen erhalten werden, sofern sie unter diesen Bedingungen wirtschaftlich zu betreiben sind. Die von uns angestrebte Einführung eines offenen Leistungsmarktes wird ein wichtiger Schritt zur besseren Wirtschaftlichkeit von Wasserkraftanlagen sein, da sie wetter- und tageszeitbedingte Ausfälle in der Wind- und Solarstromproduktion teilweise ersetzen können und sich damit bessere Einnahmenmöglichkeiten eröffnen. Allerdings spielen die jeweiligen Kapazitäten, die angeboten werden können, dabei eine wichtige Rolle.

Forschung zur Gewässerökologie

Forschung zur Gewässerökologie

Wie sollte aus ihrer Sicht die Forschung zum Verhalten und zur Populationsdynamik von Fischen sowie zu fischfreundlichen Wasserkrafttechnologien gefördert werden?

 

CDU/CSU:

Deutschland ist institutionell wie auch über die Projektförderung gut aufgestellt, wenn es um die Bearbeitung von Forschungsfragen zur Entwicklung der Fischbestände, zur Gewässerökologie und ihrer Einflussfaktoren einschließlich der Entwicklung von verträglichen Nutzungen geht. In diesem Zusammenhang zu benennen sind insbesondere das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei zu nennen und das Umweltforschungsprogramm der unionsgeführten Bundesregierung FONA (Forschung für Nachhaltige Entwicklung). Dieses beinhaltet den Förderschwerpunkt „Nachhaltiges Wassermanagement“ zur Entwicklung innovativer Technologien, Verfahren und Systemlösungen für die nachhaltige Bewirtschaftung der Ressource Wasser. Das unionsgeführte Bundesforschungsministerium strebt ausdrücklich die Einbeziehung von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Verbundprojekten an.

SPD:

Soweit noch Forschungsbedarf besteht, sollte er sich auf das Wanderverhalten und die Populationsdynamik von Fischen sowie die Störfaktoren beziehen. Forschung zu fischfreundlichen Wasserkrafttechnologien sollte sich auf die großen Wasserkraftanlagen beziehen. Sie sollten modernisiert und ausgebaut werden.

Die Grünen:

Wasserkrafttechnologien sowie andere Technologien müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, wie z.B. die Wasserrahmenrichtlinie und Tierschutz. Es liegt an den Betreibern bzw. an der Branche dies entsprechend umzusetzen bzw. auch zu entwickeln. Da eine naturverträgliche Wasserkraftnutzung im gesellschaftlichen Interesse liegt, sollte die Forschung dazu aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. 

Die Linke:

Solche Studien wurden unseres Wissens mehrfach vom Umweltbundesamt und anderen öffentlichen Einrichtungen erstellt. Sie sollten aktualisiert werden, wenn sich neue Wasserkraft-Technologien ergeben. Deutet sich an, dass solche Technologien die Gewässerökologie deutlich weniger beeinträchtigen als bestehende, sollte die öffentliche Hand auch ihre Entwicklung angemessen fördern.

FDP:

Gerade kleinere Wasserkraftanlagen sind traditionell Teil von Gewässern, sie haben ihren angestammten Platz im Ökosystem. Entsprechend groß sind auch die Erfahrungen zum Fischverhalten im Zusammenhang mit vielen Anlagentypen und Einbausituationen. Deshalb sehen wir keinen wesentlichen zusätzlichen Bedarf für Forschungsförderung in diesem Zusammenhang.

Förderprogramm zu Verbesserung des ökologischen Zustandes

Förderprogramm zu Verbesserung des ökologischen Zustandes

Wasserkraftanlagen bestehen oft schon seit Jahrzehnten. Zwischenzeitlich hat sich der gesellschaftliche ökologische Anspruch an unsere Gewässer allerdings erhöht. Wie stehen Sie zu einem Förderprogramm zur Verbesserung des ökologischen Zustandes an Wasserkraftanlagen und Stauwehren?

 

CDU/CSU:

CDU und CSU wollen, dass der nach der Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) geforderte gute ökologische Zustand so schnell wie möglich in allen Gewässern erreicht wird. Dafür muss mit Nachdruck an der Durchgängigkeit des Gewässernetzes gearbeitet werden. Wo immer möglich und sinnvoll, gilt es, natürliche und naturnahe Strukturen im Interesse des Arten- und Lebensraumschutz sicherzustellen. Die konkreten Maßnahmen müssen standortangepasst nach fachlichen Kriterien erfolgen. Im Wesentlichen geht es um die ökologische Ausgestaltung der Wasserkraftanlagen durch Fischaufstiegs- und ‑abstiegsanlagen, ökologisch verträgliche Turbinentypen usw. sowie eine ausreichende Mindestwasserführung. An den Bundeswasserstraßen sind zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Durchgängigkeit schon umfangreiche Planungen und Maßnahmen vorgenommen worden.

SPD:

Es hat sich nicht nur der gesellschaftlich ökologische Anspruch an unsere Gewässer erhöht, sondern es hat sich auch das Verhältnis zwischen weitgehend unberührten Naturräumen zu kultivierten und bewohnten Flächen und Industriegebieten zulasten von natürlichen Lebensräumen verändert. Daher stellen jahrzehntealte Anlagen der kleinen Wasserkraft, die früher einmal im Gesamtraum als ökologisch vertretbar galten, heute in seltenen oder aus anderen Gründen schützenswerten Fließgewässern wesentliche Eingriffe in die Gewässerökologie (vor allem fehlende Durchgängigkeit) dar. Dies ist anders bei großen Wasserkraftanlagen, die in der Regel in begradigten Flussbetten stehen, auf denen zudem Schiffsverkehr stattfindet. Der Bedarf eines Förderprogrammes zur Verbesserung des ökologischen Zustandes an Wasserkraftanlagen und Stauwehren ist zu prüfen. Vorrangig ist jedoch die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen (z.B. Durchgängigkeit, Mindestwasserführung) durch die Betreiber der Wasserkraftanlagen.

Die Grünen:

Wir sind grundsätzlich für das Verursacherprinzip, wenn Schäden auftreten, sollten die Verursacher für die Beseitigung aufkommen und nicht die Allgemeinheit.

Die Linke:

Wir stehen dem offen gegenüber, allerdings existieren sowohl auf EU-Ebene als auch in Bund und Ländern Förderinstrumente, die auch für Maßnahmen zur ökologischen Sanierung im Zusammenhang mit der Wasserkraftnutzung genutzt werden können. Dabei geht es in erster Linie um Programme zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), wobei eine nationale Kofinanzierung in Deutschland aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ erfolgen kann. Ferner haben für solche Zwecke in der Vergangenheit auch Stiftungen wie die Allianz Umweltstiftung, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt DBU oder die Deutsche Umwelthilfe DUH Mittel bereitgestellt. Für Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes sind im Übrigen die Länder zuständig.

FDP:

Gerade weil Wasserkraftanlagen schon seit Jahrzehnten genutzt werden, dürften die meisten ihrer Wirkungen auf Ökosysteme hinreichend bekannt sein. An bestimmten Standorten und im Zusammenhang mit geplanten Neuanlagen oder Erweiterungen beziehungsweise Modernisierungen mag es lokal Untersuchungsbedarf geben. Dieser sollte vorzugsweise projektbezogen finanziert werden und die Ergebnisse sollten der gesamten Wissenschaft zur Verfügung stehen. Einen Bedarf für ein spezielles Förderprogramm zur Verbesserung des ökologischen Zustands können wir momentan nicht erkennen.

Forschung zu kostengünstigen technischen Lösungen

Forschung zu kostengünstigen technischen Lösungen

Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zu einer verstärkten staatlichen Forschung kostengünstiger technischen Lösungen für die kleine Wasserkraft?

 

CDU/CSU:

Die ökologische Modernisierung auch der kleinen Wasserkraftwerke ist dort, wo sie sinnvoll erhalten werden können, eine wichtige Maßnahme, um den Konfliktbereich mit der Gewässerökologie und der Fischerei zu entschärfen. Dafür sind an den kleinen Gewässern in der Regel die Länder zuständig. Wir begrüßen deren Hilfestellungen, Maßnahmen und Programme zur technischen und ökologischen Modernisierung der kleinen Wasserkraft.

SPD:

Siehe Antwort zu Frage 1

Die Grünen:

Die Entwicklung kostengünstiger technischer Lösungen für die kleine Wasserkraft sollte grundsätzlich über den Markt gewährleistet werden. Ob eine staatliche Forschungsförderung sinnvoll sein kann, ist im Einzelfall zu klären.

Die Linke:

Zur Rolle der kleinen Wasserkraft verweisen wir auf unsere Antwort auf Frage 1. Entsprechend sehen wir momentan keinen Bedarf an einer verstärkten staatlichen Forschung speziell zur kleinen Wasserkraft.

FDP:

Wir sehen in einem speziellen Förderprogramm für kostengünstige Lösungen bei der kleinen Wasserkraft derzeit wenig Sinn. Die Vielzahl der existierenden (allgemeinen) Forschungsförderprogramme und (noch wichtiger) die eigenfinanzierten Entwicklungsaktivitäten der Hersteller und Betreiber sollten immer wieder neue Lösungen für verbesserte Wirtschaftlichkeit ermöglichen.

Forschung weiterer Einflussfaktoren

Forschung weiterer Einflussfaktoren

Lediglich 3 – 4 % der Gewässerstrecken werden durch Wasserkraftanlagen beeinflusst. Trotzdem wird die Wasserkraft als wichtiger ökologischer Einflussfaktor wahrgenommen. Eine ganzheitliche Betrachtung der Gewässermorphologie unterbleibt zumeist und erschöpft sich in pauschalen Forderungen zum Bau von Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlagen. Wie stehen Sie Forschungsprojekten gegenüber, die den ökologischen Einfluss anderer Gewässernutzer (Angelsport; Landwirtschaft, Oberflächen- und Abwassereinleitung etc.) näher beleuchten, um einen gesamtheitlichen Blick aller Einflussfaktoren auf die Gewässerökologie zu gewinnen?

 

CDU/CSU:

CDU und CSU gestalten Politik auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes und stehen für den verantwortungsbewussten Umgang mit der Schöpfung. Umweltschutz ist uns ein wichtiger politischer Auftrag. Dazu gehören der Schutz der Umweltgüter Boden, Luft und Wasser und die Sicherung der biologischen Vielfalt durch nachhaltige Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen, der Wälder, der Meere und Gewässer sowie die Bewahrung des Naturerbes. Eine ganzheitliche Betrachtung aller Einflussfaktoren auf die Ökologie ist dafür Voraussetzung.

SPD:

Siehe Antwort zu Frage 3

Die Grünen:

Wir begrüßen jeglichen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn. Nur so kann der Eingriff in die Natur zielgerichtet minimiert und eine stabile und gesunde Umwelt für künftige Generationen gesichert werden.

Die Linke:

Wir unterstützen einen ganzheitlichen Blick auf den ökologischen Einfluss jeglicher Gewässernutzer und entsprechender Untersuchungen, haben aber nicht den Eindruck, dass hier wesentliche Defizite bestehen.

FDP:

Ökologische Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Gewässer sind für uns Freie Demokraten wichtig. Wir stehen aber auch eindeutig zur wirtschaftlichen Nutzung von Gewässern, diese gehört seit Jahrhunderten zu unserem Leben. Dementsprechend sollten die Fragen der Wirtschaft und des Umweltschutzes ganzheitlich betrachtet und sinnvolle Lösungen im Sinne beider Bereiche gesucht werden. Eine einseitige, ständig fortschreitende Verschärfung von Auflagen für wirtschaftliche Betätigung, für die es im Sinne solcher Kompromisse keine zwingende ökologische Begründung gibt, lehnen wir ab.