BDW Stellungnahme vom 07.06.2016 zum EEG-Gesetzentwurf

Wasserkraft ist eine verlässliche, speicherbare und heimische Energiequelle, die auch dann Energie liefert, wenn nur wenig Wind- und Sonnenstrom verfügbar ist. Die dezentral verteilten Anlagen entlasten und stabilisieren darüber hinaus die Stromnetze. Damit spielt Wasserkraft eine wichtige Rolle im zukünftigen Energiemix.
Der BDW begrüßt, dass entsprechend des Ergebnisses der Marktanalyse des Bundeswirtschaftsministeriums, keine Ausschreibungen für Wasserkraftanlagen eingeführt werden. Die eindeutigen Aussagen der Marktanalyse (fehlender Wettbewerb, Komplexität u.a.) ließen einen anderen Schluss für die Kleine Wasserkraft nicht zu.


Die Regelungen des EEG 2014 (§ 40 (2)), die die Steigerung des Leistungsvermögens bei bestehenden Anlagen anreizen sollten, haben sich im Grundsatz bewährt.
Die Empfehlungen des BDW zum Referentenentwurf im Überblick
1. Dezentrale Energieversorgung + Kumulierungsverbot - Regionale Vermarktung weiter ermöglichen
2. Technische Modernisierung und Eigenversorgung - Modernisierungsanreiz erhalten
3. Vergütungshöhe + Kumulierungsverbot - Förderprogramm Durchgängigkeit und Fischschutz auflegen
4. Flexibilität von Wasserkraft nutzen - Systemstabilität durch Wasserkraft nutzen

BDW Stellungnahme 27.04.2016 zum EEG-Referentenentwurf (14.04.2016)