Stellungnahme zum LAWA-Entwurf „Empfehlung zur Ermittlung einer ökologisch begründeten Mindestwasserführung in Ausleitungsstrecken von Wasserkraftanlagen“

Mindestwasser ist für Betreiber von Wasserkraftanlagen ein sehr sensibles Thema. Jeder Liter nicht genutzten Wassers hat eine geringere Stromproduktion und damit weniger wirtschaftlichen Ertrag zur Folge. Weil sich bei diesem Punkt jede Verschärfung unmittelbar negativ für den Betreiber auswirkt, ist besondere Sorgfalt bei der Festlegung erforderlich, um unnötige Konflikte zu vermeiden. Gleichzeitig sind sich die Betreiber ihrer Verantwortung für den guten ökologischen Zustand der Gewässer bewusst. Es gilt daher, wirtschaftliche und ökologische Belange im Zuge einer Abwägung miteinander in Einklang zu bringen.

Die LAWA verfolgt aber in dem vorliegenden Entwurf zur Mindestwasserführung eine ausschließlich ökologische Herleitung. Grundlegende Aspekte wie Klima- und Ressourcenschutz, Energiewende und Verhältnismäßigkeit werden dabei nicht beachtet. Damit wird die LAWA ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nicht gerecht. In einen planerischen Abwägungsprozess sollten im Sinne der Nachhaltigkeit ökologische, ökonomische und soziale Belange gleichermaßen Berücksichtigung finden.