Struktur

Der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. (BDW) wurde 1960 als Interessenvertretung der Betreiber von Wasserkraftanlagen in Deutschland gegründet. Stimmberechtigte Mitglieder sind alle Organisationen, Vereine und Verbände, die die Ziele des Bundesverbandes unterstützen und deren Zweck ebenfalls die Förderung der Wasserkraft ist. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie beschließt Arbeitsprogramm und Haushaltsplan, wählt den Vorstand und setzt die Mitgliedsbeiträge fest.

Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des BDW gehört es, die Rahmenbedingungen für die Wasserkraft zu verbessern. Als Dachverband vertritt der BDW Interessen der Landesverbände auf Bundesebene gegenüber Politik und Öffentlichkeit und fördert Kooperationen und Erfahrungsaustausch im Bereich der Erneuerbaren Energien.

Zurzeit sind acht Verbände mit insgesamt über 1700 Mitgliedern und Firmen im BDW zusammengeschlossen. Aufgrund der regional ungleichen Verteilung von Wasserkraftwerken sind die nördlichen Bundesländer in zwei Landesverbänden zusammengeschlossen. In Bayern gibt es zwei eng kooperierende Verbände. Der BDW-Vorstand setzt sich aus Vertretern der Landesverbände zusammen. Die Geschäftsstelle in Berlin gestaltet die Aktivitäten des Verbandes und setzt Beschlüsse des Vorstandes um.

Firmen und Einzelpersonen können den BDW als Fördermitglieder unterstützen, wenn sie sich den Zielen des Verbandes verbunden fühlen.