Der BDW setzt sich für die Wasserkraft auf nationaler und europäischer Ebene ein.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt die Bewirtschaftung der Gewässer in Deutschland und setzt vornehmlich die EU-Wasserrahmenrichtlinie in deutsches Recht um.
Für die Wasserkraft sind die Paragraphen 33 - 35 von Relevanz. Darin werden die Anforderungen zum Mindestwasserabfluss (§ 33), zur Durchgängigkeit (§ 34) und zum Schutz der Fischpopulation (§ 35) formuliert.