Empfehlungen zur anstehenden Novelle des EEG vom 05.06.2020

Wasserkraft ist eine verlässliche, speicherbare und heimische Energiequelle, die auch dann Energie liefert, wenn nur wenig Wind- und Sonnenstrom verfügbar sind. Besondere Bedeutung kommt der regionalen Stromerzeugung aus Wasserkraft zu. Sie sichert mittelständische Wirtschaftsunternehmen und schafft Wertschöpfung vor Ort. Die aktuelle Corona-Krise zeigt deutlich, wie wichtig eine eigenständige Energieversorgung für die deutsche Wirtschaft ist.
Neben der Erzeugung heimischer, klima- und ressourcenschonender Energie erbringt die traditionell verankerte Wasserkraft noch weitere Zusatzleistungen wie z.B. den Hochwasserschutz, die Abfallentsorgung, die Gewässerunterhaltung u.v.a.m.. Diese Zusatzleistungen stehen i.d.R. im öffentlichen Interesse und werden in der Region für die Region erbracht.
Das vom BDW beauftragte Gutachten „Netztechnischer Beitrag der Kleinen Wasserkraft“ der Rheinischen Universität Wuppertal hat einige der energietechnischen Vorteile von kleinen Wasserkraftanlagen herausgearbeitet.

Die Empfehlungen des BDW zur anstehenden Novellierung des EEG lauten daher:
1. Einführung einer neuen Vergütungsklasse < 100 kW
2. Abschaffung der Degression
3. Bessere Rahmenbedingungen für Eigen- und Lokalstromversorgung