Nächste Woche steht das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ in Berlin zur Abstimmung im Bundestag: Habecks „Osterpaket“. Damit sollen bürokratische Hemmnisse beseitigt und der schnelle Ausbau erneuerbarer Energien ermöglicht werden. Aber die Realität sieht anders aus. Habecks „Osterpaket“ bedeutet für die Wasserkraft genau das Gegenteil:
– Wasserkraftanlagen unter 500 kW Leistung fallen künftig aus der EEG-Vergütung. Ertüchtigungen und Neubauten werden so verhindert.
– Das neu eingeführte, „überragende öffentliche Interesse“ für erneuerbare Energien gilt NICHT für die Wasserkraft. Dadurch entsteht…