Wir pflegen den Kontakt zur Öffentlichkeit damit sich die Wasserkraft weiter etabliert.
Der BDW bezieht Stellung zum Beschluss der Clearingstelle EEG I KWKG vom 4. August 2021, bzgl. des Hinweisverfahrens zur rechtlichen Auslegung des EEG-2021 § 40 Abs. 2 EEG-2017/EEG-2021 und §§ 70, 71 EEG-2017/EEG-2021.
Der BDW erneuert seine Vorschläge für Anpassungen am EEG 2021.
1. § 40: Anzulegende Werte - Einführung einer neuen Vergütungsklasse < 100 kW
Um die regionale, dezentrale und saubere Stromerzeugung aus Kleiner Wasserkraft zu erhalten und die ökologische Modernisierung zu ermöglichen, sollte eine neue Vergütungsklasse < 100 kW (19,5 ct/kWh) eingeführt werden.
2. § 40: Degression streichen
Bei der technisch weitgehend ausgereiften Technologie Wasserkraft und in einem Umfeld mit laufend steigenden Investitionskosten, sollte die Degression gestrichen werden
3. § 21 + § 48a + § 61: Bessere Rahmenbedingungen für Eigen- und Lokalstromversorgung – Mieterstromregelung für Wasserkraft öffnen
Um die Wertschätzung für Wasserkraftstrom und das Interesse an einer direkten Stromversorgung der Bürger vor Ort zu befriedigen, sollten die Rahmenbedingungen für die Eigen- und Lokalstromversorgung verbessert werden, z.B. durch die Ausweitung der bestehenden Mieterstromregelung nicht nur auf PV-Anlagen sondern auch auf Wasserkraftanlagen.
4. § 9: Keine Ausweitung der Smart-Meter-Pflicht auf Kleinstanlagen
Die Ausweitung der Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen (iMSys) auf Kleinstanlagen ab 1 kWp für Neu- und Bestandsanlagen ist aufgrund der stabilen Produktionsweise von Wasserkraftanlagen aus unserer Sicht unverhältnismäßig und nicht mit den Anforderungen an fluktuierende Quellen gleichzusetzen.
Wasserkraft ist eine verlässliche, speicherbare und heimische Energiequelle, die auch dann Energie liefert, wenn nur wenig Wind- und Sonnenstrom verfügbar sind. Besondere Bedeutung kommt der regionalen Stromerzeugung aus Wasserkraft zu. Sie sichert mittelständische Wirtschaftsunternehmen und schafft Wertschöpfung vor Ort. Die aktuelle Corona-Krise zeigt deutlich, wie wichtig eine eigenständige Energieversorgung für die deutsche Wirtschaft ist.
Neben der Erzeugung heimischer, klima- und ressourcenschonender Energie erbringt die traditionell verankerte Wasserkraft noch weitere Zusatzleistungen wie z.B. den Hochwasserschutz, die Abfallentsorgung, die Gewässerunterhaltung u.v.a.m.. Diese Zusatzleistungen stehen i.d.R. im öffentlichen Interesse und werden in der Region für die Region erbracht.
Das vom BDW beauftragte Gutachten „Netztechnischer Beitrag der Kleinen Wasserkraft“ der Rheinischen Universität Wuppertal hat einige der energietechnischen Vorteile von kleinen Wasserkraftanlagen herausgearbeitet.
Die Empfehlungen des BDW zur anstehenden Novellierung des EEG lauten daher:
1. Einführung einer neuen Vergütungsklasse < 100 kW
2. Abschaffung der Degression
3. Bessere Rahmenbedingungen für Eigen- und Lokalstromversorgung